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Deutschland Bund Bundesgerichte BFH
07.07.2010
Entscheidungen
IX. Senat – NZB: Feststellungsverjährung eines Verlustfeststellungsbescheids nach § 10d EStG, Bedeutung i.S.v. § 181 Abs. 5 AO zur verjährungshemmenden Wirkung einer Prüfungsanordnung
BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 23.4.2010, IX B 3/10 NZB: Feststellungsverjährung eines Verlustfeststellungsbescheids nach § 10d ESt G, Bedeutung i. S.v. § 181 Abs. 5 AO zur verjährungshemmenden Wirkung einer Prüfungsanordnung Gründe 1 Die Beschwerde ist unbegründet. Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) geltend gemachten Zulassungsgründe sind nicht gegeben.2 1. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternativ...
BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 23.4.2010, IX B 3/10 NZB: Feststellungsverjährung eines Verlustfeststellungsbescheids nach § 10d ESt G, Bedeutung i. S.v. § 181 Abs. 5 AO zur verjährungshemmenden Wirkung einer Prüfungsanordnung Gründe 1 Die Beschwerde ist unbegründet. Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) geltend gemachten Zulassungsgründe sind nicht gegeben.2 1. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative der Finanzgerichtsordnung --FGO--) ist nicht erforderlich. Eine Divergenz liegt nur vor, wenn das Finanzgericht (FG) bei einem gleich oder ähnlich gelagerten Sachverhalt in einer bestimmten entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der --dieselbe Rechtsfrage betreffenden-- Rechtsauffassung eines anderen Gerichts abweicht (z. B. BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2009 IX B 105/09, BFH/NV 2010, 443, unter 1., m.w. N.), also eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen vorliegt.3 a) Im Streitfall ist eine solche Divergenz nicht gegeben. Es mag zutreffen, dass das FG die Frage der Feststellungsverjährung des Bescheids gemäß § 10d des Einkommensteuergesetzes (ESt G) von der Festsetzungsverjährung für die betreffende Einkommensteuer abhängig gemacht hat diese mögliche Abweichung ist aber nicht entscheidungserheblich. Zwar hat der BFH in seinem Urteil vom 4. November 1992 XI R 32/91 (BFHE 170, 291, BSt Bl II 1993, 425 in der neueren Rechtsprechung z. B. BFH-Urteile vom 10. Juli 2008 IX R 90/07,...
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